Sorgerecht



Das Kindschaftsrecht von 1998 geht grundsätzlich von einem gemeinsamen Sorgerecht aus. Der Gesetzgeber sieht darin gute Voraussetzungen für eine gesunde Entwicklung des Kindes. Trotz der Scheidung beide Elternteile die Verantwortung für ihr Kind und übernehmen wichtige Erziehungsaufgaben gemeinsam.

Wichtige Entscheidungen, das Kind betreffend, wie z.B. die Wahl der Schule, müssen von den Eltern zusammen getroffen werden. Angelegenheiten, die das tägliche Leben betreffen, Hausaufgaben, Kleidung, Arztbesuch bei leichten Erkrankungen, können ohne Zustimmung des getrennt lebenden Partners, von dem Elternteil bei dem das Kind lebt, alleine getroffen werden. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind möchte, muss es das beim Gericht beantragen. Die Entscheidung hängt vor allem davon ab, ob der andere Partner seine Zustimmung gibt.

Sollte das Gericht dem alleinigen Sorgerecht zustimmen, muss der Elternteil dem das Sorgerecht zugesprochen wurde alle Entscheidungen, die das Kind betreffen alleine treffen. Der andere Elternteil hat das Recht und die Pflicht sein Kind regelmäßig zu sehen. Außerdem muss er monatlich, den nach der Düsseldorfer Tabelle festgelegten Unterhalt bezahlen. Eine Ehe muss schon sehr zerrüttet gewesen sein, wenn ein Partner das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragt. Das kann z.B. sein, wenn der Vater eine Gefahr für das Kind ist. Bei Alkoholikern und zu Gewalttätigkeit neigenden Menschen ist es das beste für das Kind. Es kann auch sein, das der eine Elternteil zu weit vom Wohnort des Kindes entfernt wohnt. In diesem Fall kann das alleinige Sorgerecht ebenfalls sinnvoll für das Wohl des Kindes sein.