Durch das Umgangsrecht werden die Eltern zum Umgang mit Ihrem Kind verpflichtet. Bei geschiedenen Eltern, muss der Elternteil, bei dem das Kind lebt, dem getrennt lebenden Elternteil die Möglichkeit geben, das Kind regelmäßig und ohne Störung zu sehen. Der getrennt lebende Elternteil, hat die Pflicht das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen.
Wenn ein Elternteil den Umgang mit dem Kind verhindern will, kann das Familiengericht eingeschaltet werden, es regelt den Umgang und die Eltern sind verpflichtet sich daran zu halten. Das geschieht zum Wohl des Kindes. Wenn aber ein Elternteil einen ungünstigen oder gar gesundheitsschädlichen Einfluss auf das Kind hat, kann der Umgang vom Gericht verboten werden.
Das ist der Fall, wenn das Kind misshandelt wurde oder der betreffende Elterteil in großem Ausmaß dem Alkohol zuspricht. Bei einer gerichtlichen Verhandlung über das Umgangsrecht wird neben den Eltern auch das Kind angehört und evtl. das Jugendamt, weil es z.B. die Familie schon vor der Scheidung betreut hat. Sehr viel seltener kommt es vor das ein Kind sein Umgangsrecht gerichtlich durchsetzt. Das kann sein, wenn ein Elternteil sich seiner Elternrolle entzieht, das Kind den Kontakt aber wünscht. Ob der Umgang mit dem betreffenden Elternteil für das Kind Vorteile bringt ist anzuzweifeln, es kann unter Umständen beim Kind großen Schaden anrichten. Wer sein Kind liebt, wird es nicht so weit kommen lassen. Es muss schon ein sehr wichtiger Grund vorliegen um das Umgangsrecht vor Gericht regeln zu lassen.