Aktien Depot



Das Aktien Depot, ist ein Wertpapierdepot. Auf ihm werden Wertpapiere und Fonds hinterlegt. Die Verbuchung von Edelmetallen erfolgt ebenfalls auf Depots. Die Kreditinstitute verwahren und verwalten auf den Wertpapierdepots eigene Wertpapiere sowie die von Kunden.

Auf dem Aktien Depot werden die Käufe und Verkäufe der Wertpapiere verbucht. Bei der Verwahrung von Fonds, kann auch von einem Anlagekonto gesprochen werden. Jeder Depotinhaber bekommt mindestens einmal jährlich einen Auszug aus dem Depot. Darauf sind die Stückzahl und der Wert der Anlagen aufgelistet.

Auf einem Verrechnungskonto, werden die Depotgebühren, Dividenden von Aktien und die Zinsen von Anleihen verbucht. Die Bank erhebt für die Bereitstellung eines Wertpapierdepots normalerweise Depotgebühren. Es gibt aber auch Direktbanken und Fondsgesellschaften die keine Kosten für das Wertpapierdepot berechnen.

Um in Deutschland ein Aktien Depot eröffnen zu können, muss von der betreffenden Bank eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abgabenordnung, kurz AO genannt, durchgeführt werden. In Deutschland ist die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren durch das Depotgesetz geregelt. Für die Übertragung eines Depots oder einzelner Wertpapiere aus einem Depot dürfen die Banken nach deutschem recht, keine eigenen Gebühren berechnen.

Die Bank leitet die eventuell fällige Kapitalertragssteuer oder Zinsabschlagssteuer an das Finanzamt ab, dabei werden bestehende Freistellungsaufträge berücksichtigt. Diese Erläuterung, gilt für offene Depots, es gibt auch noch das geschlossene Depot. Beim geschlossenen Depot, müssen die Verwaltungstätigkeiten vom Kunden selbst übernommen werden, die Bank stellt Tresorraum zur Verfügung.