Riester Rente



Den Namen, hat die Riester Rente von Walter Riester. Er hat die Förderung der privaten Altersvorsorge durch den Staat vorgeschlagen. Auch er hat erkannt, das die staatliche Rente allein einem Rentner in Zukunft nicht reichen wird um seine Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse einbezahlt hat, kann mit 67 Prozent, aus seinem letzten Gehalt, Rente rechnen. Zulageberechtigt sind z.B. Arbeitnehmer, Selbstständige, Landwirte, Arbeitslose, Zivildienstleistende und Kindererziehende.

Die Ehepartner der Zulagenberechtigten sind ebenfalls Zulagenberechtigt. Einen Riester Rente Vertrag kann man bei allen Versicherungen abschließen, diese müssen dem Versicherten die Summe der eingezahlten Beiträge zum Auszahlungszeitpunkt garantieren. Bei Arbeitslosigkeit wird das angesparte Kapital, bei der Anrechnung des Vermögens nicht berücksichtigt. Außerdem kann das angesparte Guthaben der Riester Versicherung nicht gepfändet werden.

Die staatliche Altersvorsorgezulage besteht aus der Grundzulage und der Kinderzulage. Um die Zulagen zu erhalten muss der Versicherte ab 2008 von seinem Sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres 4 Prozent jährlich in die Riester Versicherung einbezahlen. Davon werden dann die staatlichen Zulagen abgezogen. Ledige erhalten 154 Euro Zulage und verheiratete 308 Euro. Die Kinderzulage wird für Kinder bezahlt, für die mindestens einen Monat des Kalenderjahres Kindergeld bezahlt wurde. Die Zulage beträgt für jedes Kind 185 Euro.

Ein Ehepaar mit mehreren Kindern kann durch die Zulagen schnell unter den Sockelbetrag rutschen. Es muss aber mindestens ein Sockelbetrag von 60 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden um die Zulagen zu erhalten. Bevor man einen Riester Rente als private Altersvorsorge abschließt, sollte man die verschiedenen Versicherer vergleichen und ein Angebot erstellen lassen.