Die Rürup Rente ist eine staatlich subventionierte Altersvorsorge. Es handelt sich dabei um eine Basisrente die auf den Ökonomen Bert Rürup zurückgeht. In ihren Leistungen, ähnelt sie der gesetzlichen, umlagefinanzierten Rente, sie ist aber kapitalgedeckt. Bei der Rürup Rente hat man kein Kapitalwahlrecht, sie wird als lebenslange Rente, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, ausbezahlt.
Die Beiträge kann man steuerlich geltend machen, dafür müssen die Rentenzahlungen ab Rentenbeginn versteuert werden. Eine Kündigung des Rürup Renten Vertrages ist nicht möglich, die einzige Möglichkeit ist eine Beitragsfreistellung. Der Vertrag kann auch nicht, verschenkt, übertragen oder beliehen werden. Wenn der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt, verfällt das angesparte Kapital. Manche Versicherer bieten allerdings eine Hinterbliebenen- Rente als Zusatzversicherung an. Auch eine Beitragsrückgewähr kann vereinbart werden, sie wird allerdings steuerlich nicht gefördert.
Wenn der Versicherte nach dem Rentenbeginn verstirbt, verfällt das eingezahlte Kapital ebenfalls, außer es wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart. Das positive an der Rürup Rente ist, das sie in der Ansparzeit nicht verpfändet werden kann und auch bei längerer Arbeitslosigkeit wird sie bei der Anrechnung des Vermögens nicht berücksichtigt. Der ansetzbare Anteil bei der Steuererklärung erhöht sich von Jahr zu Jahr, im Jahr 2008 sind 66 Prozent ansetzbar und ab dem Jahr 2025 sind es 100 Prozent.
Wer im Jahr 2008 in Rente geht muss 52 Prozent der Rürup Rente versteuern. Die Rürup Rente wird mit speziellen Tarifen angeboten, als fondsgebundene Rentenversicherung und als konventionelle Rentenversicherung. Ideal ist die Rürup Rente für Selbstständige mit hoher steuerlicher Belastung, da eine Kapitallebensversicherung bei neuabgeschlossenen Verträgen nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden kann.