Kündigung Versicherung



Das kündigen einer Versicherung ist eine relativ einfache Sache, es kommt allerdings darauf an welche Versicherung gekündigt werden soll. Wenn es sich um eine Sachversicherung handelt, kann man sie in der Regel zum Ende des Vertragsjahres kündigen. Viele Versicherungen sind aber über einen längeren Zeitraum abgeschlossen, wie z.B. fünf oder zehn Jahre.

In diesem Fall kann man sie erst zum Ende dieser Bindungsfrist kündigen. Es gibt allerdings noch das außerordentliche Kündigungsrecht. Wenn Sie einen Schadensfall haben, z.B. in der Hausratversicherung, können Sie diese nach der Schadensregulierung kündigen. Bevor Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen, sollten Sie sich aber Gedanken machen bei welchem Unternehmen Sie eine neue Versicherung abschließen. Vergleichen Sie das Preis-Leistungsverhältnis, es wäre ärgerlich, wenn Sie für eine neue Versicherung mehr Prämie bezahlen müssten oder im Schadensfall die Leistung geringer wäre. Die KFZ Versicherung kann man immer zum Ende des Kalenderjahres kündigen.

Das kann man tun, wenn man mit den Leistungen der Versicherung nicht zufrieden ist oder eine andere Versicherungsgesellschaft die gleiche Leistung zu einem geringeren Preis anbietet. Eine Lebensversicherung sollten Sie nicht einfach so kündigen. Vor allem in den ersten Jahren wäre das ein großer finanzieller Verlust für Sie. Da bei einer Lebensversicherung in den ersten Jahren die Beiträge für die Abschlussgebühr verwendet werden, wäre der Rückkaufswert sehr gering.

Besser ist es die Beiträge für eine gewisse Zeit auszusetzen, darauf lassen sich alle Versicherungen ein. Wenn die Versicherung schon länger besteht, kann man Sie beitragsfrei stellen, sie läuft dann ohne Beiträge weiter bis zum Ende der Vertragslaufzeit und Sie haben keinen finanziellen Verlust.